MAV-Vollversammlung
BEM: Helfende Hand vom Arbeitgeber
Becker-von Wolff
16.06.2025
hjb
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In ihrem Tätigkeitsbericht kündigte Beate Seelhof zur Vollversammlung in Donsbach eine Gehaltserhöhung für die kirchlichen Mitarbeitenden an. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) habe sich mit dem Verband kirchlicher Mitarbeiter (VKM) auf eine Gehaltserhöhung um 4,9 Prozent für ihre Mitarbeitenden geeinigt, so Seelhof. Diese Entgeltsteigerung soll ab dem 1. Oktober 2025 bis zum 31. März 2027 gelten und den Einsatz der Angestellten in herausfordernden Zeiten würdigen. Für die Monate Juni, Juli, August und September wird den Beschäftigten der EKHN eine Einmalzahlung von jeweils 200 Euro angekündigt. Die Zahlung erfolgt aber aus buchungstechnischen Gründen erst mit dem Gehaltszettel ab Juli 2025 anteilig der Arbeitszeit.
Nachwahlen für das MAV-Team
Für die in den Ruhestand wechselnde Christiane Krenzer wurden Heike Burk und Gerhard „Otto“ Werner für die in Elternzeit gehende Angeline Reif in das Team der Mitarbeitendenvertretung (MAV) an der Dill nachgewählt.
Jetzt einheitlich: Das BEM für die GüT-Kitas
Für die evangelischen Kindertagesstätten in der Gemeindeübergreifenden Trägerschaft des Dekanats (GüT) soll es zukünftig ein einheitliches Eingliederungsmanagement für die Mitarbeitenden in den 22 Kindertagesstätten an der Dill geben. Künftig werden sich Stefanie Simon und Nicole Eckhardt von der GüT die BEM-Verfahren begleiten. Sie stellten sich den Anwesenden vor.
Für Mitarbeitende des Evangelischen Dekanats (Verwaltungsangestellte, Gemeindepädagogen, Organisten, Mitarbeitende der Beratungsstelle) sind die stellvertretende Dekanin Anja Vollendorf und Präses Dr. Wolfgang Wörner für die BEM-Gespräche zuständig. Cornelia Schäfer und Bianca Halmel ermitteln hier die Fehltage. Für die Mitarbeitenden im pädagogischen Bereich, die nicht direkt dem Dekanat oder der GüT angeschlossen sind, ist die jeweilige Kirchengemeinde als Arbeitgeber zuständig.
Thorsten Graff zum Schwerpunkt-Thema BEM
An der betrieblichen Dienstvereinbarung für das BEM mit der GÜT hat Thorsten Graff mitgearbeitet. Der Referent arbeitet beim Landeswohlfahrtsverband Hessen im Fachbereich „Behinderte Menschen im Beruf“ und im Integrationsamt. Als stellvertretender Regionalmanager ist er für begleitende Hilfen und dem Kündigungsschutz zuständig. Normalerweise berate er kleinere Gruppen und spreche nicht vor so vielen Zuhörenden. Zur MAV-Vollversammlung in Donsbach machte er eine Ausnahme und informierte die 200 anwesenden Mitarbeitenden aus den kirchlichen Kindertagesstätten und dem Evangelischen Dekanat an der Dill über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).
Was ist „BEM“?
Vor 20 Jahren wurde es vom Gesetzgeber für alle Arbeitgeber eingeführt und ist gesetzlich vorgeschrieben, die Annahme ist freiwillig. Es ist ein Nachfrage- und Fürsorgeangebot des Arbeitgebers für länger oder häufiger erkrankte Mitarbeitende – und habe sich schon vielfach bewährt. In einem BEM-Gespräch könnten Hilfsangebote zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit oder zur Vorbeugung eines erneuten Ausfalls und zum Erhalt des Arbeitsplatzes getroffen werden.
BEM-Gespräch ist helfende Hand des Arbeitgebers
Thorsten Graff warb für die Möglichkeit eines BEM-Gesprächs: „Es ist das Angebot einer helfenden Hand, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer reicht. Der Mitarbeitende bleibt ‚Herr des Geschehens‘. Er bestimmt, was besprochen wird, die Dauer des Gesprächs mit den Vertretern des Arbeitgebers und auch, ob die Schwerbehindertenvertretung (SBV), die MAV oder eine andere Begleitung dabei sein soll. So kann über alle Unterstützungs- und Hilfsmöglichkeiten seitens des Arbeitgebers gesprochen werden. Einziges Kriterium: An wieviel Tagen war der Arbeitnehmer in einem Zeitraum von 12 Monaten arbeitsunfähig - egal ob häufige Kurzerkrankungen oder eine längere Arbeitsunfähigkeit, die Fehltage sind entscheidend.
BEM-Gespräch ist völlig freiwillig
Wer also häufig oder länger arbeitsunfähig ist, erhält nach sechs Wochen per Post ein Gesprächsangebot vom Arbeitgeber. Das sieht das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) vor. Für den Mitarbeitenden ist das Angebot eines BEM-Gesprächs völlig freiwillig. Man ist nicht verpflichtet, das anzunehmen. Einzig der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein BEM-Gespräch anzubieten. „Die Einladung zum BEM-Gespräch ist die einzige Post vom Arbeitgeber, die der Arbeitnehmer ohne Konsequenzen auch in den Müll werfen darf“, scherzte Beate Seelhof zum Abschluss der Info-Veranstaltung. Allerdings wäre eine entsprechende Rückmeldung, es nicht anzunehmen, an den Arbeitgeber wünschenswert.
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